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Planfeststellungsverfahren beantragt |
| Von Dirk Schötz am 04.11.2007 |
Die Niedersächsische Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr hat für den Neubau der BAB A33 Osnabrück/Schinkel - Osnabrück/Belm und der B 51n (Ortsumgehung Belm) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantrag. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemerkungen Schinkel, Belm, Powe, Vehrte und Haltern beansprucht.
Die Planungsunterlagen liegen in der Zeit vom 12.11.2007 bis 11.12.2007 im Rathaus der Gemeinde Belm, Zi. 47, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen den Plan können bis zum 27.12.2007 erhoben werden.
Weitere Info´s zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens finden Sie hier:
www.info-a33-nord.de/cms/pages/posts/wie-lE4uft-ein-planfest-stellungsverfahren-ab28.php
