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Frequently asked questions (Häufig gestellte Fragen)

Klagefonds - kann eine Klage ein solches Projekt überhaupt stoppen ?

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Ganz klar: Ja! Gerade bei politisch motivierten Projekten müssen die Planer und Genehmigungsbehörden ihren Ermessensspielraum oft bis an die Grenzen ausschöpfen. Eben in diesen Grenzbereichen haben dann die Gerichte das letzte Wort - und da ist schon so manches Projekt kurz vor der Ziellinie gestrauchelt. Lesen Sie weiter und erfahren Sie näheres über das jüngste Beispiel, wie ein Autobahnprojekt an einem FFH-Gebiet (zunächst) scheitert.

Der Bau der Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle) kann bis auf weiteres nicht fortgesetzt werden. Eine gegen dieses Vorhaben gerichtete Klage eines Naturschutzvereins hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig insoweit Erfolg. Die A 143 ist im gesetzlichen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „vordringlicher Bedarf" aufgeführt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Planfeststellung trotz darin vorgesehener konfliktmindernder Maßnahmen (z.B. dem Bau von Grünbrücken im Bereich der FFH-Gebiete) bislang nicht den Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts genüge. Die Querung von FFH-Gebieten durch eine Autobahntrasse löse ein strenges Schutzsystem aus, dessen Einhaltung der umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliege. Dabei müsse der Nachweis erbracht werden, dass zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die Durchführung des Vorhabens erforderten, denen durch eine die FFH-Gebiete weniger oder gar nicht beeinträchtigende Alternativlösung nicht genügt werden könne.

Detaillierte Infos in einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes - hier zum herunterladen:

www.bverwg.de/enid/9eca1f510f9e7985f2ca36148b1e1957,5a83847365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d0938303537093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Letzte Aktualisierung am: 06.10.2007 um: 19:01

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