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Frequently asked questions (Häufig gestellte Fragen)

Ist der Plan für die A 33-Nord ein Gesetz und kann deshalb nicht mehr geändert werden?

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Die Planungen für die A 33-Nord sind Teil eines Gesetzes, des so genannten Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Allerdings hat dieses Gesetz ein Verfallsdatum, in der Regel 10 Jahre. Alle 10 Jahre soll also das Gesetz über die Bundesverkehrswege (Straße, Schiene, Wasser) überarbeitet und neu verabschiedet werden. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, wie sich die Planung für die A 33-Nord immer wieder verschoben hat: sie war bereits einmal im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft, also in der höchsten Kategorie. Jahre später sackte das Projekt ab auf den „weiteren Bedarf“ bis es nun, bei der letzten Überarbeitung im Jahr 2004, wieder im „vordringlichen Bedarf“ gelandet ist. Im Jahr 2014 steht die nächste Änderung an; spätestens dann könnten die Pläne der A 33-Nord gestrichen werden, wenn der Widerstand bis dahin aufrecht erhalten bleibt.

Letzte Aktualisierung am: 29.07.2006 um: 11:54

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