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FFH-Gebiete ernsthaftes Hindernis für den Neubau der A33

Von Dirk Schötz am 12.03.2006
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Informationsveranstaltung des Bürgervereins Icker im Buffethaus Hawighorst.

Welche Auswirkungen haben die Nachmeldung von FFH-Gebieten des Landes Niedersachsen an die EU auf das Bauvorhaben A33-Nord zwischen Belm und Wallenhorst? Dies war Thema der Informationsveranstaltung des Bürgervereins Icker am letzten Mittwoch im Buffethaus Hawighorst. Eingeladen waren die vier Belmer Ratsmitglieder mit Wohnsitz in Icker, sowie Dr. Matthias Schreiber, Umweltgutachter und Experte für Euopäisches Naturschutzrecht aus Bramsche.
Christa Kriegisch(CDU) und Erwin Schröder(SPD), beide bekennende Autobahngegner waren der Einladung gefolgt. Robert Moormann und Peter Kohl, beide CDU-Ratsmitglieder und A33-Befürworter, blieben der Veranstaltung fern, was den Unmut des Vorsitzenden des Bürgervereins, Bernhard Langewand, hervorrief, der beiden Feigheit vorwarf.
Informationsabend zum Thema FFH und A33 im Buffethaus Hawighorst in Icker
Die geplante kontroverse Diskussion blieb aus somit aus, da im vollbesetzten Saal Einigkeit in der Ablehnung des Autobahnprojektes vorherrschte.
Zu Beginn des Abends blickte Langewand auf eine lange Geschichte des Widerstandes zurück, die bereits 1988 mit der Hochstufung der A33-Nord des Bundesverkehrswegeplanes begonnen habe. Er bekräftigte noch einmal die Haltung des Bürgervereins: "Wir sind sind konsequent für die 0-Lösung". Für die nähere Zukunft kündigte der Vereinsvitzende weitere Veranstaltungen und Aktionen an.

Zentraler Programmpunkt des Abends war der Vortrag zum Thema "Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie(FFH) - Auswirkungen auf den Neubau der A33" von Dr. Schreiber. Der Experte informierte darin über Ziele und Inhalte der FFH-Richtlinie, den Stand der Umsetzung in der Bundesrepublik und welche rechtlichen Konsequenzen die Ausweisung von Schutzgebieten habe.

 

Info: Die FFH-Gebiete in Wallenhorst und Belm:
Die Europäische Union hat mit dem Projekt "Natura 2000" das Ziel, zur Erhaltung der Artenvielfalt in Europa ein ökologisches Netz "besonderer" Schutzgebiete zu errichten.
Hierzu werden von den Mitgliedsstaaten besonders zu schützende Gebiete als so genannte Fauna-Flora-Habitat-Gebiete(FFH) an die EU gemeldet.
Durchschnittlich haben die Mitgliedsstaaten rund 11% Ihrer Staatsgebiete an die EU gemeldet., die Bundesrepublik nur 7%.
Nach Aufforderung der EU hat Niedersachsen, das bislang lediglich 6,6 % seiner Fläche als FFH-Gebiet ausgewiesen hat, u.a. das Waldgebiet "Wallenhorster Bergland"   zwischen Wallenhorst und Bramsche sowie das Gebiet Plasterkamp in Belm/Osnabrück-Schinkel nachgemeldet.
Das Wallenhorster Bergland gilt als Jagdgebiet für die vom Aussterben bedrohte Mausohrfledermaus.
Das Gebiet Plasterkamp ist Lebensraum für den Kammolch. Allerdings ist der Plasterkamp nur eines von 23 Siedlungsräumen des Kammolches im Planungsgebiet und von diesen noch nicht einmal das Größte.

Die seit 1992 gültige FFH-Richtlinie sieht die Errichtung eines Netzes besonderer Naturschutzgebiete vor, in der sich die Mitgliedsstaaten verpflichten, geeignete Gebiete bis 1998 an die EU zu melden.

Die dafür in Deutschland zuständigen Bundesländer seien dieser Verpflichtung jedoch nicht ausreichend nachgekommen.
Wegen dieser Versäumnisse sei die Bundesrepublik mehrfach durch den Europäischen Gerichtshof dazu verurteilt worden, weitere FFH-Gebiete auszuweisen.


Das Land Niedersachsen habe daraufhin im letzten Jahr weitere Naturschutzflächen, u.a. den Plasterkamp zwischen Osnabrück-Schinkel und Belm und das Waldgebiet im Wallenhorster Bergland an die EU nachgemeldet.
Beide Gebiete lägen innerhalb des Planungsraumes für den Neubau der A33. Zur Zeit stünden drei Trassenvarianten zur Diskussion, die alle durch die beiden FFH-Gebiete führten oder diese unmittelbar berührten, wobei die westlichste Variante die Schutzzonen am wenigsten beeinträchtige.

Dr. Schröder widersprach der These, dass die ausgewiesenen FFH-Gebiete die Planungen allenfalls verzögern könnten. Die Richtlinie beinhalte ein Verschlechterungsverbot, d.h. das erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzzonen unzulässig seien. Eine erhebliche Beeinträchtigung läge bereits dann vor, wenn eine außerhalb der Schutzzone geplante Baumaßnahme Einfluss auf dieses Gebiet ausübe.

 

Ausnahmen könne es nur unter bestimmten Voraussetzungen geben, die alle erfüllt sein müssten. Zum einen dürfe es zur geplanten Maßnahme keine Alternative geben und zum anderen müssten zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses gegeben sein.
Die Chancen, den Autobahnbau wegen der vorhandenen FFH-Gebiete zu verhindern, sind nach Ansicht des Umweltgutachters sehr hoch, da es mit der so genannten 0-Variante eine Alternative gebe und die in den EU-Richtlinien definierten zwingenden Gründe nicht vorlägen.
Dr. Schröder empfahl den Gemeinderäten in Belm und Wallenhorst, sich anzusehen, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden hätten, die jeweils das Ende der Bauvorhaben zur Folge gehabt hätten.
Trasenvarianten A33 und FFH-Gebiete in Belm und Wallenhorst In der anschließenden Diskussion bekräftigten die beiden anwesenden Ratsmitglieder ihre Ablehnung der Autobahnpläne. Christa Kriegisch(CDU) betonte, sie werde gegen die A33 "kämpfen bis zuletzt" und verwies darauf, dass die Meinung innerhalb der Belmer CDU-Fraktion keineswegs einheitlich pro Autobahn sei. Erwin Schröder(SPD) stellte  die besondere Schutzwürdigkeit des Planungsgebietes heraus. So seien bislang rund 30 vom Aussterben bedrohte Tierarten registriert worden.

 

Info: Alternative: "O-Lösung"
Die von den Autobahngegnern favorisierte Lösung zur Entlastung des Verkehrs sieht einen durchgehend sechsspurigen Ausbau der A30 und A1 rund um Osnabrück vor. Zugleich soll die A33 ab dem Kreuz Osnabrück-Süd zu einer Bundesstraße zurückgestuft werden.
Die A33 würde zu einen Anstieg der Schwermetalle im Grundwasser führen und Kulturgüter unwiderbringlich zerstören. 




Der Sozialdemokrat warnte eindringlich: "Mit Sicherheit gibt es dann eine Autobahnabfahrt an der L109", die genauso viel Fläche verbrauchen würde wie der gesamte Ortskern von Icker, "und dann Gnade uns Gott". Es drohe ein Verkehrskollaps an der L109 wegen des Querverkehrs und ein Verlust der Wohnqualität in Rulle und Icker.

 

Die Diskutanten hielten die Annahme, dass durch die Autobahn neue Arbeitsplätze geschaffen würden, für wenig realistisch. Zunächst sei klar, dass entlang der Autobahn große Teile der Wohnbevölkerung abwanderten und es zu einem Verfall der Grundstückspreise käme. Durch den Flächenverbrauch würde mindestens 10 landwirtschaftlichen Betrieben die Existenzgrundlage entzogen.

Für geplante neue Gewerbegebiete entlang der A33 sehen die Autobahngegner keinen Bedarf, schließlich wären zur Zeit rund 500 Hektar an vorhandenen Gewerbeflächen im Landkreis Osnabrück ungenutzt. Zusätzlich würden momentan weitere 250 Hektar entlang der A1 neu erschlossen. Man verwies darauf, dass selbst die vielgepriesene A31, genannt "Emsland-Spieß" bislang nicht zu spürbar mehr Arbeitsplätzen geführt habe. Es gebe Untersuchungen, die zeigen, dass sogar ein "Ausbluten" der heimischen Wirtschaft wahrscheinlich sei, weil durch eine Autobahn potentielle Kunden eher in die Ballungszentren abgezogen würden.

Zum Ende des Abends ging der Umweltgutachter Dr. Schreiber noch auf die Frage ein, ob die Kommunen die Trassenführung im Falle eines Baues der A33 überhaupt beeinflussen könnten. Angesichts der vielen Zwangspunkte, so Schreiber, sehe er da kaum Spielraum. Eine Mitgestaltungsmöglichkeit der Gemeinden an der Bauplanung halte er daher für "nicht sehr realistisch".

Info: Auszüge aus der FFH-Richtlinie:
Ausgewiesene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete stehen unter einem besonderen Schutz der Europäischen Union. Garant dafür ist der die FFH-Richtlinie. Hierin verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, in den FFH-Gebieten Störungen der natürlichen Lebensräume zu verhindern. Alle Projekte, die Einfluss auf die Schutzgebiete haben könnten, müssen auf Verträglichkeit geprüft werden. Beeinträchtigungen der Schutzgebiete sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Gründen möglich. Hierzu gehören: 1. Wenn keine Alternativen zum Projekt möglich sind und 2. zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Zwingende Gründe sind die Abwehr von Gefahren für die menschliche Gesundheit und günstige Auswirkungen auf die Umwelt. Zwingende Gründe des öffentlichen Interesses bedürfen einer Stellungnahme durch die EU-Kommission.

Die betreffenden Artikel der FFH-Richtlinie im Wortlaut:

Artikel 6.2.: "Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten."

Artikel 6.3.: Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, daß das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird,

Artikel 6.4.: Ist trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ein Plan oder Projekt durchzuführen und ist eine Alternativlösung nicht vorhanden, so ergreift der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, daß die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist. Der Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über die von ihm ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen.

Ist das betreffende Gebiet ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, so können nur Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemacht werden.

Links zum Thema:

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 in der Fassung von 2004

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: Umweltverträglichkeitsstudie & Kartenmaterial


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